Jetzt Registrieren MitgliedsnamePasswort
 
Ihre Versandtools
VersandkostenrechnerVersandkostenrechner
Maße Länge x Breite x Höhe cm
Gewicht
VersandtippsVersandtipps
Festplatten richtig löschen
Versandtipps
EtikettendruckEtikettendruck
SucheSuche

Ungewollte Briefsendungen

Wer eine Briefsendung im Briefkasten vorfindet und deren Annahme verweigern möchte, braucht nur "Annahme verweigert - zurück an den Absender" auf dem Umschlag vermerken. Dann kann er die Sendung entweder über den Briefkasten, über eine Postfiliale oder auch durch Abgabe bei einem Briegträger an den Absender zurückgehen lassen.

"Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Sendung nicht geöffnet sein darf, ansonsten könne deren Annahme nachträglich nicht mehr verweigert werden". so Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Denn bei unbestellter Ware ist der Verbraucher weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Rechtsgrundlage dafür ist der Paragraf 241 a BGB, dieser regelt, das keinerlei Ansprüche entstehen wenn es sich um unbestellte Ware handelt.

So ist der Verbraucher auch nicht verpflichtet sich beim Unternehmer zu melden, er löst durch Schweigen keinen Vertrag aus und es gibt auch keine Schadenersatzansprüche.
Weitere Versandtipps
Umweltschonender Transport | Ware bestellt und nicht oder defekt geliefert? | Historische Postkarten versenden | Fremde Post im Briefkasten | Richtig beschreiben, schneller verkaufen | Einzigartiges für Dich oder mich | Wie erkenne ich Fälschungen? | Wie verpacke ich meine Sendung? | So entsteht der Versandpreis | Aufträge mit iloxx bequem online starten
Tipps zum Versand und Online-Handel: Hier erhalten Sie Spartipps, Verpackungstipps und weitere nützliche Tipps und Tricks zum Versand und Online-Handel.
© 2024 | Sie lesen: Versand-Tipps | Sparen und mehr