Jetzt Registrieren MitgliedsnamePasswort
 
Ihre Versandtools
VersandkostenrechnerVersandkostenrechner
Maße Länge x Breite x Höhe cm
Gewicht
VersandtippsVersandtipps
eBay: Gute Fotos steigern Verkaufserfolge
Versandtipps
EtikettendruckEtikettendruck
SucheSuche

Briefe an Behörden müssen keine Einschreiben sein

Empfänger von Sozialleistungen, deren Lebensumstände sich ändern, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an Behörden nicht zwingend als Einschreiben versenden. So urteilte das rheinland-pfälzische Landessozialgericht (Az.: L 1 AL 49/09), schreibt die „Lausitzer Rundschau“. Eine gesetzliche Vorschrift zur Übersendung von Post per Einschreiben existiere nicht.

Im verhandelten Fall war ein Auszubildender in den Haushalt seiner Eltern zurückgezogen, wodurch sein Anspruch auf die Ausbildungsbeihilfe erlosch. Der Brief mit einer Mitteilung über den Umzug war verloren gegangen, weswegen die Bundesagentur für Arbeit ihren Zahlungsbescheid rückwirkend aufhob. In erster Instanz war dieses Vorgehen für rechtmäßig erklärt worden, weil der Auszubildende grob fahrlässig gehandelt habe.

Das Landessozialgericht kam aber zu einer anderen Einschätzung. Das Versenden eines gewöhnlichen Briefes könne dem Auszubildenden weder als Vorsatz noch als Fahrlässigkeit angelastet werden. Auch die Bundesagentur verschicke Bescheide regelmäßig als einfachen Brief. Der Absender eines Briefes muss sich dem Urteil zufolge in der Regel auch nicht danach erkundigen, ob sein Schreiben den Adressaten erreichte.
Weitere Versandtipps
Historische Postkarten finden | Sparen Sie beim Verpackungsmaterial? | Geld sparen beim Bücherversand | Online-Auftragsstart bei iloxx | Weihnachtsgeschenke verpacken | Zu Weihnachten besser Paketversand mit Abholung  | eBay Erfolgstipp: Top-Bewertung | Termine für den Weihnachtsversand | Welches eBay Angebotsformat ist für mich geeignet? | Mit PayPal auf Rechnung zahlen
Tipps zum Versand und Online-Handel: Hier erhalten Sie Spartipps, Verpackungstipps und weitere nützliche Tipps und Tricks zum Versand und Online-Handel.
© 2024 | Sie lesen: Versand-Tipps | Sparen und mehr